Anlage 1 AGebV
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 204 – 210)
KostenblockStundensatz in EuroAbschnitt 1 Personaleinzel- und Sacheinzelkosten1. mit GemeinkostenzuschlagWenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,90 Euro gekürzt werden. Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigteeinfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 450,73mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a59,42gehobener Dienst/Gruppe E 9b bis E 1274,41höherer Dienst/Gruppe E 13 bis E 15 Ü93,61Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,87 Euro gekürzt werden. Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,08 Euro gekürzt werden. Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,11 Euro gekürzt werden. Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden. Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,02 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamtemittlerer Dienst62,00gehobener Dienst75,19höherer Dienst96,592. ohne GemeinkostenzuschlagWenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,70 Euro gekürzt werden. Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,07 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigteeinfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 439,60mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a46,38gehobener Dienst/Gruppe E 9b bis E 1258,09höherer Dienst/Gruppe E 13 bis E 15 Ü73,08Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,68 Euro gekürzt werden. Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden. Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden. Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden. Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,01 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamtemittlerer Dienst48,40gehobener Dienst58,70höherer Dienst75,40Abschnitt 2 Personaleinzelkosten1. mit GemeinkostenzuschlagWenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,31 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigteeinfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 437,39mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a46,09gehobener Dienst/Gruppe E 9b bis E 1261,08höherer Dienst/Gruppe E 13 bis E 15 Ü80,28Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,30 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamtemittlerer Dienst49,01gehobener Dienst62,19höherer Dienst83,592. ohne GemeinkostenzuschlagWenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,24 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigteeinfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 429,19mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a35,98gehobener Dienst/Gruppe E 9b bis E 1247,68höherer Dienst/Gruppe E 13 bis E 15 Ü62,67Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,23 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamtemittlerer Dienst38,26gehobener Dienst48,55höherer Dienst65,25Abschnitt 3 Sacheinzelkosten1. mit GemeinkostenzuschlagWenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,59 Euro gekürzt werden. Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigte13,33Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,57 Euro gekürzt werden. Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,08 Euro gekürzt werden. Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,11 Euro gekürzt werden. Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden. Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,02 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte13,002. ohne GemeinkostenzuschlagWenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,46 Euro gekürzt werden. Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,07 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigte10,41Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,45 Euro gekürzt werden. Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden. Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden. Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden. Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,01 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte10,15